| |
| Warmwassersperrung bei Mietrückstand - hier 3 Monate |
| Tipps & Tricks >> |
Vermieter sind berechtigt, einzelne Grundversorgungsleistungen einzustellen, wenn der Mieter mindestens drei Monate mit der Miete im Verzug ist. Vorliegend hatte der Vermieter das Mietverhältnis gekündigt und die Warmwasserversorgung eingestellt, nachdem die Mieterin mit mehr als drei Monatsmieten im Verzug war. Diese versuchte im Wege einer einstweiligen Verfügung die Wiederherstellung der Warmwasserversorgung zu erreichen, da dieses dringend für die Kinder zum Waschen und Duschen benötigt würde. Das Gericht wies den Antrag indes ab, da der Vermieter aufgrund des Mietrückstands von drei Monaten ein Zurückbehaltungsrecht habe. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei hier nicht verletzt, da nicht alle Grundversorgungsleistungen wie Wasser und Strom zurückgehalten worden seien, sondern nur einen Teil.
AG Waldshut-Tiengen, 6.7.2009, Az: 7 C 131/09
zurück |
|
| |
| für den vollständigen Artikel klicken Sie bitte auf die Überschrift. Nur für registrierte Benutzer |
|
| Warmwassersperrung bei Mietrückstand - hier 3 Monate |
| Vermieter sind berechtigt, einzelne Grundversorgungsleistungen einzustellen, wenn der Mieter mindestens drei Monate mit der Miete im Verzug ist. Vorliegend hatte der Vermieter das Mietverhältnis gekündigt und die Warmwasserversorgung eingestellt, .... |
| Änderungen im Bereich Schönheitsreperaturen |
BGH, Urteil vom 18. Februar 2009, Az: VIII ZR 166/08
Die Formulierung innerhalb einer Schönheitsreparaturenklausel nach der das „Streichen […] innerhalb der Mieträume in neutralen Farbtönen“ zu erfolgen hat, verpflichtet den Mieter auch während der Mietzeit zu einer Dekoration.... |
|
|