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| Mieter hat kein Recht auf Parabolantenne zum HDTV-Empfang |
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Der Wunsch, Fernsehprogramme in HD-Qualität empfangen zu wollen, berechtigt Mieter nicht, eine Parabolantenne auf dem Balkon anzubringen. Ein Anspruch auf die Installation einer Parabolantenne bestehe nur dann, wenn das Informationsinteresse des Mieters nicht auf andere Art, wie beispielsweise durch einen Breitbandkabelanschluss, befriedigt werde.
Bundesgerichtshof vom 21.09.2010, Az.: VIII ZR 275/09
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| Warmwassersperrung bei Mietrückstand - hier 3 Monate |
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| Änderungen im Bereich Schönheitsreperaturen |
BGH, Urteil vom 18. Februar 2009, Az: VIII ZR 166/08
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